Haus zum Delphin. Bild: medienbureau
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Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie unsere Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gemäß § 10b Absatz 1 EstG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden (Anlage Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung).
Für Ihre Spende erhalten Sie eine Spendenquittung, mit der die Spende nachgewiesen werden kann.
Bei Spenden bis zu 300 Euro je Einzelspende reicht ein „vereinfachter Nachweis“ (Kontoauszug).
Wir freuen uns über jede Spende und sind dankbar für Ihre Unterstützung.
Das Spendenkonto der Werner-Schupp-Stiftung:
Empfänger: Werner-Schupp-Stiftung
Konto Nr. / IBAN: DE82 69051410 0007 083751
BIC: SOLADES1REN (Bezirkssparkasse Reichenau)
Zweck: ggf. Hinweis, wenn Sie einen bestimmten Zweck verfolgen


