Welchen Zweck verfolgt die Werner.-Schupp-Stiftung ?
Die Werner-Schupp-Stiftung fördert mit ihren gemeinnützigen Aktivitäten insbesondere den Denkmalschutz und die Denkmalspflege sowie Kunst und Kultur in der Stadt Konstanz sowie im Landkreis Konstanz. Auf die Satzung (siehe oben) wird verwiesen.
Welcher Unterschied besteht zwischen Zustiftungen und Spenden?
Zustiftungen sind willkommen; sie erhöhen das Stiftungskapital und sorgen damit für eine Verbesserung der Erträge aus dem Stiftungskapital. Spenden werden zusammen mit den Erträgen des Stiftungskapitals zeitnah für die Stiftungszwecke verwendet. Steuerlich können beide Arten der Unterstützung berücksichtigt werden.
Welchen Geldbetrag kann ich stiften?
Jeder Betrag ist wichtig! Es gibt keine Grenzen nach oben oder unten. Auf Wunsch des Spenders kann eine steuerlich ansetzbare Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden.
Sind Zustiftungen und Spenden steuerlich absetzbar?
Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar. Es ist also möglich, Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Die Werner-Schupp-Stiftung ist gemeinnützig und stellt Ihnen auf Wunsch für jede Form der finanziellen Unterstützung im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten entsprechende Zuwendungsbescheinigungen aus.
Wie kann ich stiften?
- Mit Spenden in beliebiger Höhe
- Durch einen regelmäßigen Beitrag
- Durch Ihre Zustiftung zum Stiftungskapital
Wie wird eine Förderung beantragt:
Eine Förderung kann formlos über die Kontaktadresse angefragt werden. Wir nehmen dann mit Ihnen zur Klärung der Fördermaßnahme Kontakt auf.
Kontaktadresse
info@werner-schupp-stiftung.de

