1. In welchen Bereichen vergibt die Werner – Schupp – Stiftung finanzielle Förderungen?
Die Werner-Schupp-Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in allen in der Satzung verankerten Förderbereichen. Die jeweils aktuelle Satzung ist auf der Homepage einzusehen.
2. Wer kann Empfänger finanzieller Förderungen der Werner – Schupp – Stiftung sein?
Finanzielle Förderungen werden insbesondere an inländische Körperschaften, Organisationen und Initiativen in Konstanz und im Landkreis Konstanz vergeben, die damit der Allgemeinheit dienenden Zwecken gemäß der Satzung der Werner – Schupp – Stiftung dienen. Ein örtlicher Bezug muss gewährleistet sein.
3. Wie ist ein Antrag auf finanzielle Förderung einzureichen?
Die Werner – Schupp – Stiftung nimmt Förderanträge schriftlich, per E Mail oder mündlich entgegen. Auf der Homepage ist zur Übermittlung der notwendigen Informationen ein Antragsformular hinterlegt.
4. Zu welchen Terminen können Anträge eingereicht werden.
Anträge können jederzeit ohne terminliche Einschränkung eingereicht werden
5. Welche Unterlagen / Informationen werden benötigt?
Die notwendigen Informationen sind dem Antragsformular auf der Homepage zu entnehmen.
6. Wie und wann wird über den Antrag entscheiden?
Wenn der Antrag vollständig ist und die Fördergrundsätze der Werner – Schupp – Stiftung erfüllt, entscheidet ein stiftungsinternes Gremium. Im Falle einer Ablehnung besteht weder ein Anspruch auf Begründung noch auf Zuwendung.
7. Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Förderung erhalten?
Sofern es die Werner – Schupp – Stiftung für erforderlich hält, ist eine Fördervereinbarung mit der Stiftung zu schließen. In diesem Fall muss die Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahme gesichert sein.
Sofern keine Fördervereinbarung geschlossen wird, erfolgt die Nennung der Auszahlungsbedingungen im Zuwendungsbescheid. Dieser kann je nach Einzelfall schriftlich oder mündlich erfolgen.
Sollten sich im laufenden Projekt Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antragsinhalten ergeben, so ist die Stiftung zu informieren. In diesem Fall erfolgt eine erneute Zuwendungsprüfung durch die Stiftung.
8. Verschwiegenheit und Datenschutz
Die Arbeit zwischen der Werner – Schupp – Stiftung – und dem /der Förderempfänger*in ist geprägt durch einen respekt- und vertrauensvollen Umgang. Vertraulich gekennzeichnete Informationen unterliegen der Verschwiegenheit. Zur Bearbeitung eines Antrags erfasst die Werner – Schupp — Stiftung nur die notwendigen personenbezogenen Daten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

